Förderverein

Störck-Gymnasium

Zweck der Datenschutzordnung

In dieser Datenschutzordnung werden alle Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten gemäß DS-GVO und BDSG-neu (zukünftig Daten) bei deren Verarbeitungen innerhalb des Freude des Störck-Gymnasiums Bad Saulgau e.V. (zukünftig nur Verein benannt) beschrieben.

Erhebung von Daten

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Vereinseintritt oder anderen Anlässen durch den Verein werden nur die Daten erhoben, zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben benötigt werden oder durch eine Einwilligungserklärung des Mitgliedes erhoben werden dürfen.

Dies sind folgende Daten

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname und Adresse erhoben.

Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird zusätzlich die Bankverbindung erhoben.

Zum Zwecke der Information über Vereinsorganisation, Veranstaltungen und Eigenwerbung des Vereins wird die E-Mail-Adresse der Mitglieder erhoben.

Nur bei Vorhandensein des Einverständnisses des Mitgliedes werden Daten zum Zwecke der Information über Vereinsorganisation Veranstaltungen und Eigenwerbung des Vereins werden erhoben. Dies sind: Bilder und Informationen über Übernahme von Aufgaben und Funktionen im Verein und Teilnahme an Veranstaltungen und sonstigen Aktionen. 

Verarbeitung von Daten

Die Daten werden im Ordnerablagesystem und EDV System von den Vereinsvorständen, sowie innerhalb des Vereinsverwaltungsprogramms gespeichert und verarbeitet.  

Verarbeitet werden die Daten nur vom jeweils zuständigen Verstandsmitglied nur zur Mitgliederverwaltung, Beitragsverwaltung, Information von Mitgliedern und der Öffentlichkeit.

Eine Weitergabe an Daten an Dritte (= alle Personen, die nicht Mitglied im Verein sind) ist nicht erlaubt und vorgesehen.

Ausnahme hierbei ist bei Vorhandensein des Einverständnisses des Mitgliedes, es werden Daten zum Zwecke der Information über Vereinsorganisation, Veranstaltungen und Eigenwerbung des Vereins an die Presse zur Veröffentlichung, dem Verein auf deren Internetseite gegeben. Dies sind: Bilder und Informationen über Übernahme von Aufgaben und Funktionen im Verein und Teilnahme an Veranstaltungen und sonstigen Aktionen. 

Geplant ist ein digitales Adressverzeichnis, auf welches alle Mitglieder Zugriff haben. Dafür wird separat eine Einwilligung eingeholt.

Löschung von Daten

Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten Name, Vorname und Adresse werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.

Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten: Name, Vorname und die Bankverbindung werden nach 10 Jahren gelöscht.

Die Daten zum Zwecke der Information und Eigenwerbung (Bilder, Name, Vorname, Übernahme einer Funktion im Verein, Teilnahme an einer Veranstaltung oder Aktion im Verein, Adresse und E-Mail-Adresse) des Vereins werden 2 Monate nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.

 Betroffenenrechte

Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,  sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz Aufsichtsbehörde zu.

 Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Das Mitglied hat die Pflicht beim Mitgliedsantrag, die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten: Name, Vorname und Adresse sowie die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten: Name, Vorname und die Bankverbindung bereitzustellen ansonsten kann die Mitgliedschaft nicht stattfinden.

Die Daten zum Zwecke der Eigenwerbung des Vereins werden aufgrund der Interessensabwägung - gem. Art. 6 Abs. 1. f DS-GVO - oder Einwilligungserklärung - gem. Art. 6 Abs. 1. a DS-GVO - freiwillig angegeben. Der Verarbeitung zu diesem Zweck kann jederzeit widersprochen werden.  

Wirksamkeit

Diese Datenschutzordnung wurde bei der Vorstandssitzung vom 21.12.2018 einstimmig beschlossen.